Landwirtschaftliche Mehrwertsteuer 8,4% (noch nicht)

Noch nicht rechtskräftig
Das Gesetz ist noch nicht durch das Verfahren im Bundestag/Bundesrat gelaufen…

siehe pdf im Anhang.

Deshalb gilt der 8,4% Satz bis auf weiteres noch nicht.

Ab 2024 berechnen pauschalbesteuernde Land- und Forstwirte die Umsatzsteuer dadurch wie folgt: Landwirtschaftliche Erzeugnisse: 8,4 Prozent. Forstwirtschaftliche Erzeugnisse: 5,5 Prozent. Alkoholische Getränke: 19 Prozent   Hier die Quelle:
https://www.ecovis.com/agrar/2023/12/04/umsatzsteuerpauschalierung-der-steuersatz-sinkt-auch-2024/

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