Änderung der landwirtschaftlichen Mehrwertsteuer

Der Bundesrat hat gestern, am 22.11.2024, dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Darin enthalten ist die Änderung des §24 UStG mit der Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte (also auch pauschalierende Imkernde) ab dem Tag nach der Verkündung noch dieses Jahr auf 8,4% und ab 1.1.2025 auf 7,8%!

„In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat zwar darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere und mittlere Betriebe durch die abgesenkten Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden. Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten“
(d.h. die diesjährige Absenkung ab dem Tag nach der Verkündigung auf 8,4%).
Pauschalierende Imkernde, die in den nächsten Tagen und Wochen bis zum Jahresende Rechnungen schreiben, müssen bitte checken, ob das Gesetz schon verkündet wurde und damit 8,4% statt 9% gilt. Falls verkehrt aufgeführt muss die Rechnung leider neu geschrieben werden und der empfangene Geschäftspartner muss dies bei der Vorsteuerberechnung nachträglich ändern.

Ab Januar 2025 gilt dann der Durchschnittssatz von 7,8% für diese Gruppe der Imkernden.

Es ist traurig, dass dies so gar nicht mit der politischen Zusage zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft (die Imkereien sind Teil davon) zusammenpasst. Denn vermutlich dürften dann einige Imkernde zum Regelbesteuerungsverfahren optieren mit dem damit verbundenen erhöhten administrativen Aufwand zum Umgang mit dem Finanzamt.

Schade auch, dass sich unser DIB nicht erkennbar positioniert hatte, weder Informationen noch Bewertungen dazu an uns gegeben hat, immerhin war der Gesetzentwurf seit 16.08.2024 öffentlich.

LG Roland

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