Startseite

Dialogforum zur invasiven Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
in Bonn, Museum Koenig,  Bonn Freitag, vom 14. April 2023
Jetzt die Vortragsdateien und Videoaufzeichnungen.

>hier mehr dazu<

Monatsbilder Bitte anklicken

Top- Links:  >Filme und Dokumente zur Konferenz der Arten<

  >Wachs zu Mittelwänden<

 

>Was ist eine Futterkranzprobe?<

>Antragsformular für Wanderbescheinigung in Bonn
nur noch online -Link<

wichtige Infos :
>Pias Imkerwelt<     >immelieb.de<
>wer, wann, was<


Willkommen beim Imkerverein

Gruß Olaf Müller – webmaster@wild-und-honigbienen.de

 

Koerbe3

Änderung der landwirtschaftlichen Mehrwertsteuer

Der Bundesrat hat gestern, am 22.11.2024, dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Darin enthalten ist die Änderung des §24 UStG mit der Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte (also auch pauschalierende Imkernde) ab dem Tag nach der Verkündung noch dieses Jahr auf 8,4% und ab 1.1.2025 auf 7,8%!

„In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat zwar darauf hin, dass weiterhin Nachteile für kleinere und mittlere Betriebe durch die abgesenkten Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte bestünden. Er kritisiert weiterhin, dass sich der bürokratische Aufwand für Landwirtschaftsbetriebe durch die Absenkung des Durchschnittssatzes verdoppele. Der Bundesrat fordert daher, auf die unterjährige Absenkung des Durchschnittssatzes zu verzichten“
(d.h. die diesjährige Absenkung ab dem Tag nach der Verkündigung auf 8,4%).
Pauschalierende Imkernde, die in den nächsten Tagen und Wochen bis zum Jahresende Rechnungen schreiben, müssen bitte checken, ob das Gesetz schon verkündet wurde und damit 8,4% statt 9% gilt. Falls verkehrt aufgeführt muss die Rechnung leider neu geschrieben werden und der empfangene Geschäftspartner muss dies bei der Vorsteuerberechnung nachträglich ändern.

Ab Januar 2025 gilt dann der Durchschnittssatz von 7,8% für diese Gruppe der Imkernden.

Es ist traurig, dass dies so gar nicht mit der politischen Zusage zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft (die Imkereien sind Teil davon) zusammenpasst. Denn vermutlich dürften dann einige Imkernde zum Regelbesteuerungsverfahren optieren mit dem damit verbundenen erhöhten administrativen Aufwand zum Umgang mit dem Finanzamt.

Schade auch, dass sich unser DIB nicht erkennbar positioniert hatte, weder Informationen noch Bewertungen dazu an uns gegeben hat, immerhin war der Gesetzentwurf seit 16.08.2024 öffentlich.

LG Roland

Wildbienenführung im botanischen Garten

Vorschau:
Wildbienenführung im botanischen Garten Bonn mit Frau Dr. Inge Bischoff

Termin ist der Sonntag, der 4.8. um 11Uhr, alternativ (schlechtes Wetter) Sonntag, der 11.8. um 11 Uhr.

Dauer ca. 1,5 Stunden. Anvisierte Gruppengröße 15 Personen.
Anmeldung bei Dorothea Axtmann  dorothea-axtmann@t-online.de

Treffpunkt: Am Haupteingang der Botanischen Gärten (am NEES-Cafe: https://www.botgart.uni-bonn.de/de/ihr-besuch/so_finden_sie_uns). Sollte der Durchgang des Cafés geschlossen sein, ist der Treffpunkt vor dem Eingang.

zu verkaufen: Bannwaben, Schiffer-Tree

zu verkaufen:
10 nagelneue Bannwaben-Taschen aus Edelstahl in DN für 1 Rähmchen.
Zu verkaufen einzeln oder zusammen.
NP: ca. 37,90 Euro pro Stück.
VP: Gegen Gebot.
Bei Abnahme von allen 10 Taschen nochmal günstiger.
Außerdem:
Drei Schiffer-Tree. Zwei Stück nagelneu und eine zwei Jahre gebraucht.
Alle ökologisch gestrichen mit Leinöl in schwedenrot.
Zusammen für 1500,- Euro.
Nicole Saturna
info@imkerei-saturna.de
0163-9087930

Frühlingsmarkt Bonn 11. Mai

Am 11. Mai ist Frühlingsmarkt und das Amt für Umwelt Stadtgrün der Stadt Bonn würde sich freuen, wenn sich jemand zumindest stundenweise bereit erklären würde, am Standt des Amtes über die Vespa velutina zu informieren.
>Link zur Ankündigung der Stadt Bonn<

Zur Geschichte des Frühlingsmarktes sei noch ergänzt, dass sein Vorläufer viele Jahre das Frühlingsfest mit dem Pflanzenverkauf in der alten Stadtgärtnerei in Dransdorf war.