Was ist eine Futterkranzprobe („FKP“)?
Eine Futterkranzprobe dient dem Nachweis, dass ein Bienenvolk frei von der für die Bienen gefährlichen und hoch ansteckenden Krankheit Amerikanische Faulbrut („AFB“) ist. Im Labor können bei infizierten oder bereits erkrankten Völkern im Bienenfutter enthaltene Faulbrutsporen nachgewiesen werden.
Wofür braucht man eine Futterkranzprobe?
Eine FKP wird vom Veterinäramt/Amtstierarzt offiziell angeordnet, wenn Verdacht auf einen AFB-Befall besteht, oder in der Nachbarschaft die Krankheit ausgebrochen ist.
Eine FKP ist ebenfalls erforderlich, wenn ein Imker ein Gesundheitszeugnis für seine Völker benötigt:
• Ein Gesundheitszeugnis sollte vorhanden sein, wenn Völker verkauft werden.
• Es ist zudem vorgeschrieben, wenn Völker aus ihrem Heimatkreis wegbewegt werden, z.B. wenn Trachtgebiete angewandert werden. In unserer Region gilt das auch für das Umstellen zwischen dem Gebiet der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Das Gesundheitszeugnis dient dann als „Wanderbescheinigung“.
• Im Verein fordern wir schließlich ein Gesundheitszeugnis auch dann, wenn wir Völker mehrerer Imker für einen Sammelbrutableger zusammenstellen (siehe „kommunale Königinnenzucht“).
Wie sieht die Probenentnahme aus?
(Hinweis: Die Regelungen zur Probenentnahme und für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses sind je Bundesland und teilweise auch je nach Landkreis unterschiedlich! Eine Info des für uns zuständigen Bieneninstituts in Mayen findet sich im Bereich „Downloads“ – dort auch das Begleitformular.)
Es wird von den Bienen eingelagertes Futter direkt am Rand eines Brutnestes entnommen (deshalb „Futterkranzprobe“). Dazu wird z.B. mit einem Esslöffel Futter einschließlich Wachsanteilen über jeweils mehrere Quadratzentimeter bis zur Mittelwand heraus geschabt und in einem Probenbecher gesammelt. In manchen Bundesländern wird die Probe auch nur in einem Gefrierbeutel gesammelt, der zum sauberen Transport nochmals in einen zweiten Beutel gesteckt wird.
Für eine einzelne Probe sind ca. 100 g Futter erforderlich, das ist ein voll gefüllter Probenbecher. Dafür dürfen Anteile von bis zu sechs Völkern eines Standes gemischt werden.
Imker können freiwillige Proben selber erstellen und einsenden. Das berechtigt aber nicht zur Erstellung eines Gehundheitszeugnisses.
Die Proben für Gesundheiszeugnisse müssen von einem Bienensachverständigen („BSV“) genommen werden, bzw. vom Imker im Beisein des BSV. Der BSV verschafft sich dabei auch einen Eindruck vom Gesamtzustand der Völker, kann mögliche andere Erkrankungen erkennen und ggf. Tipps für die Arbeit am Stand geben.
Einen BSV erreicht man über das für den Ort des Bienenstandes zuständige Veterinäramt – siehe unten.
Der BSV erstellt zur Probe das Begleitformular und sendet sie an das zuständige Bieneninstitut, in unserem Fall an das Fachzentrum für Bienen und Imkerei in Mayen. Die Analyse in Mayen dauert i.d.R. wenige Wochen (je nach Auslastung). Wenn alles gut ist (Befund „negativ“) erhält der Imker direkt den Prüfbericht mit der Post zugeschickt, ein einseitiges Schreiben. Falls eine AFB-Belastung festgestellt wurde, wird zusätzlich der Amtstierarzt (Veterinäramt / Landratsamt) informiert, der dann weitere Maßnahmen einleitet.
Wie bekomme ich mein Gesundheitszeugnis?
Der negative Probenbefund aus Mayen muss zusammen mit einem Formblatt „Antrag auf Amtstierärztliche Bescheinigung an das Veterinäramt geschickt oder dort vorgelegt werden
>hier ein Vordruck für die Stadt Bonn – nur noch online<
>und hier ein Vordruck für den Rhein-Sieg-Kreis, den der BSV unterschreiben muß<
Rhein-Sieg-Kreis: Veterinäramt
Stadt Bonn: Veterinäramt
Kreis Ahrweiler: Veterinäramt
Was kostet das?
Die Analyse der Probe aus bis zu 6 Völkern (an einem Stand!) kostet derzeit regulär ca. 22 € (2014). Der Verein übernimmt für Mitglieder die Hälfte der Kosten für die Futterkranzproben. Dazu muß aber das Bieneninstitut Mayen eine Finanzamt taugliche Rechung ausstellen. Diese können die Mitglieder einreichen beim Kassenwart:
Kassenwart Rainer Kell, La-Villedieu-Ring88, 53343 Wachtberg
E-Mail: wihobi@t-online.de
Der BSV kann eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.
Daneben hat der Verein zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge ein Kontingent an kostenlosen Proben. Die dafür vorgesehenen Probenbecher werden i.d.R. bei einem monatlichen Imkertreff im Spätsommer verteilt. Ein Kriterium zur Vergabe ist u.a. die möglichst großflächige Abdeckung unseres regionalen Einzugsbereichs durch entsprechende Stichproben.
Für das Gesundheitszeugnis vom Landratsamt Rhein-Sieg/der Stadt Bonn wird eine weitere Gebühr von ca. 5 € (Bonn) bzw. ca. 10 € (Rhein-Sieg) fällig (ohne Gewähr für die € Höhe)
Das Gesundheitszeugnis gilt 9 Monate. Eine Probe aus dem Spätsommer überbrückt also z.B. die gesamte Trachtzeit des Folgejahres.
Probenbecher, Stk. 15 Cent hat Olaf Müller auf Vorrat
> webmaster@wild-und-honigbienen.de
Dank an Rainer Kell für den Entwurf dieses Textes.