Noch nicht rechtskräftig
Das Gesetz ist noch nicht durch das Verfahren im Bundestag/Bundesrat gelaufen…
Deshalb gilt der 8,4% Satz bis auf weiteres noch nicht.
Ab 2024 berechnen pauschalbesteuernde Land- und Forstwirte die Umsatzsteuer dadurch wie folgt: Landwirtschaftliche Erzeugnisse: 8,4 Prozent. Forstwirtschaftliche Erzeugnisse: 5,5 Prozent. Alkoholische Getränke: 19 Prozent Hier die Quelle:
https://www.ecovis.com/agrar/2023/12/04/umsatzsteuerpauschalierung-der-steuersatz-sinkt-auch-2024/